Ausreisebescheid kam 2Tage vor Weihnachten! Mary Ann aus Berenbostel soll noch im Januar nach Kanada ausgewiesen werden!

Mary-Ann A. (rechts) mit ihrer Cousine Heike S. aus Berenbostel. Foto; privat

Garbsen – Mary Ann A. (56 Jahre) wohnt seit über zwei Jahren bei ihren Verwandten in Berenbostel und soll, wenn es nach der Ausländerbehörde der Region Hannover geht, am 13. Januar zurück nach Kanada geschickt werden.

Im Jahre 2016 entscheidet Mary-Ann nicht mehr in Kanada leben zu wollen, da Sie hier in Deutschland mehr Verwandte hat als in Kanada und weil sie einfach gern in dem Geburtsland Ihrer Eltern leben möchte. Da sie fest der Meinung ist, dass auch ihr Vater die deutsche Staatsbürgerschaft bei Ihrer Geburt hatte, reiste sie 2016 zu ihren Verwandten nach Berenbostel, um dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Aus einem Familienbuch geht eindeutig hervor, dass Mary Anns Vater Ernst-Wolfgang von Lepel in Berlin geboren ist und nach Kanada ausgewandert ist. Auch Mary Anns Mutter ist in Deutschland geboren und dann nach Kanada ausgewandert.

Auszug aus dem Familienbuch der Familie von Lepel (Mary-Anns Vater). Foto: privat

Nun begann der Behördenirrsinn um Einwanderung und Aufenthalts-bzw, Arbeitsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung wurde ihr verweigert, obwohl Mary Ann einen festen Arbeitsplatz vorweisen konnte. Eine Firma wollte sie dauerhaft auf Steuerkarte einstellen. Immer wieder stellte man ihr sogenannte Fiktionsbescheinigungen aus, die den Aufenthalt dann ein paar weitere Monate sicherten. Alle Kosten ihres Aufenthaltes in Deutschland hat sie selbst getragen, ist dem Staat nicht zur Last gefallen, hat keine Sozialhilfe beantragt und will das auch weiterhin so handhaben. Sie möchte hier in Berenbostel arbeiten und leben, ohne soziale Absicherung durch den Staat. Mary Ann spricht sehr gut deutsch und kann die deutsche Sprache mehr als gut verstehen, sie hat auch schon auf eigene Kosten über Monate einen Sprachkurs belegt, bei dem sie noch im Januar die Prüfung ablegen kann, die sie auch ganz sicher bestehen wird. Aber wozu, wenn sie zwei Tage später das Land verlassen soll? Es gibt auch einen Rechtsanwalt, der den Fall betreut. Dieser ist nach all dem Hin- und Her auch mit seinem Latein am Ende. Der Anwalt ist davon überzeugt, dass einer Einbürgerung von Kanada aus nichts im Wege stehen würde. Aber warum soll Mary Ann nun aus Deutschland ausreisen, wieder viel Geld ausgeben, um dann doch eingebürgert zu werden? Der Einbürgerungsantrag soll nun in Hannover nicht weiter bearbeitet werden, bzw. es wurde angekündigt, dass dieser evtl. abgelehnt wird.

Mary-Ann ( im Kreis) im Kreise Ihrer deutschen Familie von Lepel. Foto: privat

Man verlangte immer mehr Unterlagen, u.a. einen Integrationsnachweis, beispielsweise über in Deutschland lebende Verwandte. Davon gibt es viele, denn Mary Anns Vater hat sehr viele Verwandte hier in Deutschland. Es gab sogar im Mai 2017 ein Familientreffen der gesamten Familie von Lepel, zu der natürlich auch Mary Ann gehört. Dann hieß es auf einmal, man ist nicht zuständig und leitete alle Unterlagen nach Köln zum Bundesverwaltungsamt weiter. Nach einem Jahr wurde beim Bundesverwaltungsamt festgestellt, dass sehr wohl die Ausländerbehörde der Region Hannover zuständig ist und die Unterlagen kamen zurück.

Nun wird der Fall hier nicht weiter bearbeitet, sondern die Region Hannover teilte Mary Ann mit, dass sie am 13. Januar Deutschland verlassen muss, angeblich weil sie die Voraussetzungen einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllt. Was ist mit dem Einbürgerungsantrag? Darüber wurde doch noch nicht entschieden.

Seit 2016 lebt Mary Ann bei Familie Stucke in Berenbostel. Heike Stucke ist eine Cousine von Mary Ann. Heike Stuckes Ehemann, der Sohn und einige weitere Verwandte kämpfen seit Monaten darum, dass Mary Ann weiter bei Ihnen leben und später in Deutschland arbeiten kann. Mary Ann kann in Berenbostel so lange wohnen, bis sie sich eine eigene Wohnung leisten kann. Mary Ann hat so viel Erspartes, dass sie sich Zeit lassen kann, einen Job zu finden, ohne staatliche Unterstützung.

Mary Ann (Kreis) mit ihren Verwandten aus Berenbostel. Foto: privat

GCN hat sich mit der Pressestelle der Region Hannover bezüglich dieses Falls in Verbindung gesetzt. Persönlich will man mit uns nicht sprechen, üblich wäre es hier schriftlich zu antworten. GCN hat eine entsprechende E-Mail formuliert und diverse Fragen gestellt. Nun kann Mary Ann nur hoffen, dass Bewegung in diesen Fall kommt, denn am 13. Januar 2019 soll Mary Ann Deutschland verlassen.

GCN/bs