Resolution gegen Lehrerpranger der AFD in Garbsen, SPD stellt Dringlichkeitsantrag

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Garbsen – Die SPD Garbsen stellt sich in Ihrem Dringlichkeitsantrag klar gegen das geplante Onlineportal der AFD „Neutrale Lehrer Niedersachsen“, das am 17. Dezember an den Start gehen soll. Hier sollen Lehrer gemeldet werden, die sich negativ ihren Schülern gegenüber, über die AFD äußern. 2 Lehrkräfte der IGS Garbsen haben sich in einer Stellungnahme klar gegen das Online-Portal ausgesprochen.

Nach eigenen Angaben will die AfD mit der Internetplattform Verstöße gegen das Neutralitätsverbot an Schulen melden. In vielen Fällen würden Lehrer gegenüber der AfD keine politische Neutralität wahren, hieß es von der AfD-Fraktion im Landtag.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)  äußerte sich gegenüber dem NDR „Es ist wirklich widerlich, was an dieser Stelle geschieht: Dass einzelne Lehrerinnen und Lehrer herausgepickt und im Internet – man muss sagen – an den Pranger gestellt werden.“

Hier der Beschlussantrag der SPD Fraktion Garbsen: Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Garbsen verurteilt das Vorgehen der AfD, nun auch in Garbsen ihren Lehrerpranger aufzubauen. Unliebsame Lehrer wurden schon zu Stasi- und Nazizeiten diffamiert und angeprangert. Solche Plattformen darf es in einem demokratischen Rechts-Staat nicht geben. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen diese Praktiken zu solidarisieren.

Begründung der Fraktion:
Nach Medienberichten plant die rechtspopulistische Partei AfD, in Niedersachsen Melde-Plattformen gegen Lehrkräfte zu etablieren. Ein solches Portal ging bereits im September in Hamburg online. Dort können Nutzer*innen der AfD-Fraktion melden, wenn sich Lehrkräfte oder andere Beschäftigte an Schulen ihrer Meinung nach nicht neutral verhalten. Die AfD droht den gemeldeten Lehrkräften unverblümt mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Hier werden auch Schüler*innen instrumentalisiert und gezielt zur Denunziation aufgefordert.

Die rechtspopulistische Partei, die rassistische, menschenverachtende und verfassungs-feindliche Äußerungen in den eigenen Reihen zulässt, beruft sich auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot und den „Beutelsbacher Konsens“. Demnach wäre – so die AfD – aus-geschlossen, dass sich Lehrkräfte im Unterricht kritisch mit rechtspopulistischen Positionen auseinandersetzen und sich selbst positionieren. Nach geltender Rechtslage ist aber faktisch das Gegenteil der Fall: Entsprechend dem gesetzlich festgeschriebenen Bildungsauftrag haben die Schulen und Hochschulen den Auftrag, die dem Grundgesetz zugrundeliegenden Wertvorstellungen im Sinne der freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechte zu vermitteln. Als Multiplikator*innen der Demokratie sollen sie die Schüler*innen zur Mitgestaltung der Gesellschaft in „staatsbürgerliche[r] Verantwortung“ befähigen.

Den rechtlichen Rahmen bilden neben den Artikeln 3 des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Verfassung im Besonderen die §§ 2 und 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Die Lehrkraft hat auf dieser Grundlage auch das Recht, die eigene Meinung in einem kontrovers angelegten Unterricht zum Ausdruck zu bringen, wenn die Meinungsäußerung als solche erkennbar ist. So etwas wie ein „Neutralitätsgebot“ gibt es hingegen nach der niedersächsischen Rechtslage nicht.

Der Antrag soll möglichst heute in der Ratssitzung Thema sein.

GCN/bs