Grundschüler für 2019 anmelden

Themenfoto

Garbsen – Bald beginnt der Anmeldezeitraum für die Schulanfänger des Jahres 2019. Sie müssen bereits in der Zeit vom 9. bis 20. April in der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.

Anzumelden sind die Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2012 und 1. Oktober 2013 geboren wurden.

Gemäß einer vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes können Eltern der im Zeitraum vom 1. Juli bis 1. Oktober 2013 geborenen Kinder bis zum 1. Mai 2019 entscheiden, ob sie den Schulbeginn um ein Jahr hinauszögern möchten.

Grund für die frühe Schulanmeldung ist, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, nach Vorgabe des Kultusministeriums im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Diese werden bereits nach den diesjährigen Sommerferien beginnen.

Die konkreten Anmeldetermine und weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder direkt von den Schulen durch Informationsschreiben mitgeteilt. Eltern, die bis zum 4. April 2018 keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, werden gebeten, sich an die zuständige Grundschule zu wenden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche, körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Sollten Eltern ihr im Jahr 2019 schulpflichtiges Kind bereits im Schuljahr 2018/2019 einschulen wollen, müssten sie diesen Wunsch in den Anmelde­wochen in der jeweiligen Schule entsprechend vortragen.

GCN/kg