Gewerkschaft NGG warnt vor extremen Arbeitszeiten in der Region Hannover

Ist es wirklich schon so spät? Für viele Beschäftigte wie hier in der Ernährungsindustrie sind ungewöhnliche Arbeitszeiten keine Ausnahme. Mit Blick auf GroKoVerhandlungen in Berlin warnt die NGG jedoch vor einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Foto: NGG

Garbsen – Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: In der Region Hannover ist das für die rund 16.000 Beschäftigten des Gastgewerbes alles andere als ungewöhnlich.

Ebenso wenig für die 4.530 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Hannover warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte – mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region.

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGGGeschäftsführerin Claudia Tiedge deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Niedersachsen im vorletzten Jahr 66,4 Millionen Überstunden – 54 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LinkenBundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das in Niedersachsen demnach rund 40.500 Arbeitsplätzen.

„Auch in der Region Hannover subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmens-gewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Tiedge. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert die Gewerkschafterin, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Tiedge steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“

GCN/kg