Versuchter Einbruch, fahren ohne Führerschein und viele Verkehrsunfälle

(Foto: Themenfoto)

Garbsen – Am Wochenende hatte die Polizei Garbsen mit einem versuchten Einbruch und diversen Verkehrsdelikten und Unfällen zu tun.

Versuchter Einbruch

Am 10.02.2018, 14 – 21 Uhr, versuchen unbekannte Täter  in der Corinthstraße im ST Berenbostel über einen Balkon in eine Wohnung einzudringen. Aufgrund massiver Sicherungsvorrichtungen misslingt dieses Vorhaben. So wird insgesamt 30 mal an Terrassentür und Fenster vergeblich gehebelt, auch das Einschlagen der Fensterscheibe bringt nicht den gewünschten Erfolg, da der Fenstergriff abgeschlossen ist.

Da das Ganze nicht geräuschlos vonstatten gegangen sein dürfte, könnten aufmerksame Nachbarn eventuell auf das Geschehen aufmerksam geworden sein. Feststellungen dazu teilen diese bitte der PI Garbsen unter der Tel.-Nr. 05131-7014515 mit.

In der Zeit vom 10.02.18, 09.00 Uhr, bis 11.02.18, 02.46 Uhr, verzeichnet die Polizei ungewöhnlich viele Unfälle.

So wurden 4 kleinere Unfälle gemeldet, bei denen lediglich geringer Sachschaden entstanden ist.

Außerdem wurden 5 Verkehrsunfälle mit Unfallflucht angezeigt, von denen 3 aufgeklärt werden konnten.

Altgarbsen, Bachstraße

Am 10.02.18, gg. 08.50 Uhr, befährt eine 85-jährige Autofahrerin die Bachstraße und übersieht die offenstehende hintere Tür eines geparkten PKW, aus dem die 47-jährige Fahrerin gerade ihren Einkauf entladen will.

Das Fz. der 85-Jährigen stößt gg. die offenstehende Tür, die dadurch so weit überstreckt wird, dass sie gegen die Fahrertür schlägt.

Die Verursacherin setzt ihre Fahrt fort und stellt erst an ihrer Wohnanschrift den Schaden an ihrem PKW fest, den sie sich nicht erklären kann, da sie von dem Zusammenprall vorher nach eigenen Angaben nichts bemerkt habe. Sie verständigt die Polizei, die bereits kurz vorher durch die geschädigte 47-Jährige informiert wurde.

Aufgrund der Gesamtumstände und des hohen Schadens (ingesamt ca. 8000,-€) wird der Führerschein sichergestellt.

Verletzt wird niemand.

Havelse, Auf der Höchte

Am 11.02.18, gg. 02.45 Uhr, teilt eine Zeugin mit, dass sie einen lauten Unfallknall gehört habe.

Durch die eingesetzten Polizeibeamten werden zwei stark beschädigte – und in unmittelbarer Nähe das unfallverursachende Fahrzeug festgestellt. An diesem Fz. befinden sich zwei erheblich alkoholisierte 23-+ 24-jährige männl. Personen, die beide angeben, das Fz. nicht geführt zu haben.

Da eine der Personen der Fz.-Halter ist und die andere Person den Fz.-Schlüssel in der Tasche hat, werden beide der hiesigen Dienststelle zugeführt.

Es sollen Blutentnahmen durchgeführt werden. Dagegen setzen sich beide zur Wehr und beleidigen die durchführenden Beamten erheblich.

Gg. beide Personen wird  ein Strafverfahren wegen  Gefährdung des Straßenverkehrs/ Trunkenheit/ Widerstand/Beleidigung eingeleitet.

Verletzt wird niemand, die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest, liegt aber deutlich im 5-stelligen Bereich.

Die Führerscheine der beiden Personen werden beschlagnahmt.

Außerdem wird die Oberbekleidung und der verursachende PKW beschlagnahmt, um weitere Untersuchungen hinsichtlich der Fahrereigenschaft durchzuführen.

Auf der Horst, Planetencenter

Am 10.02.18, 09.45 Uhr, beobachtet eine Zeugin, wie ein PKW beim Ausparken ein andeeres Fz. beschädigt und sich anschließend entfernt.

Bei Eintreffen der Polizei ist weder die Zeugin noch das geschädigte Fz. vor Ort. Dieses sowie der Fz.-Halter können auch im Laufe des Tages nicht angetroffen werden, so dass bisher lediglich der Schaden am verursachenden PKW in Höhe von ca. 150,-€ feststeht.

Auch hier wird ein Verfahren wegen „Verkehrsunfallflucht“ gegen die 75-jährige Fz·-Führerin geführt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Eine FuStrW.-Besatzung versucht vergeblich, bei einem 28-Jährigen den Führerschein einzuziehen, da ein rechtskräftiges Fahrverbot gg. ihn besteht. Er wird an seiner Wohnanschrift nicht angetroffen.

Kurze Zeit später erscheint er auf der hies. Dienststelle.

Wie im Nachhinein ermittelt werden kann, ist er trotz des bestehenden Fahrverbot mit dem Fz. einer Verwandten selbst zur Dienststelle gefahren. Nunmehr erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

GCN/Polizei Garbsen